18 O 219/19 | Landgericht Bielefeld | 03. April 2020
Skoda Octavia Combi II Scout 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 27.293,51 Euro
Laufleistung: 184.742 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 8.026,01 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 614.64 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Neben den Reparaturkosten spricht das Gericht dem Kläger zusätzlich noch anteilig die Kosten für neu angeschaffte Winterreifen (i.H.v. 555,64 €) und eine neu angeschaffte Batterie (i.H.v. 117,63 €) zu.
Weiterhin ist es der Ansicht, die Ansprüche des Klägers seien nicht verjährt.
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5 O 64/19 | Landgericht Bielefeld | 26. Februar 2020
Audi Q3 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 30.000,00 Euro
Laufleistung: 84.322 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 19.882,15 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass VW auch alle weiteren zukünftigen Schäden, die mit dem Kaufvertrag über das Fahrzeug zusammenhängen, zu ersetzen hat.
Weiterhin ist es der Ansicht, dass die Ansprüche der Klägerin nicht verjährt sind.
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19 O 34/19 | Landgericht Bielefeld | 20. Februar 2020
Audi A4 Ambiente Avant 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 43.830,00 Euro
Laufleistung: 144.599 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 18.478,90 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass die Ansprüche des Klägers nicht verjährt sind.
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19 O 148/19 | Landgericht Bielefeld | 30. Januar 2020
VW Passat Variant 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 39.500,00 Euro
Laufleistung: 81.341 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 28.567,48 Euro
Der Kläger hat das Fahrzeug zum Teil mit Hilfe eines Darlehens finanziert.
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass die Ansprüche des Klägers nicht verjährt sind.
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18 O 233/19 | Landgericht Bielefeld | 15. Januar 2020
Skoda Yeti 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 29.960,00 Euro
Laufleistung: 106.195 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 23.052,96 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 3.697,59 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass VW verpflichtet ist, dem Kläger alle weiteren Schäden, welche ursächlich mit dem Kaufvertrag über das Fahrzeug zusammenhängen, zu ersetzen hat.
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5 U 230/19 | Oberlandesgericht Oldenburg | 08. Januar 2020
VW Sharan 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 18.500,00 Euro
Laufleistung: 159.133 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 14.711,17 Euro
Der Kläger hat das Fahrzeug zum Teil mit Hilfe eines Darlehens finanziert.
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 634,22 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozent seit Kauf wurden zugesprochen.
Das Berufungsgericht ist der Auffassung, die Beklagte habe den Kläger unstreitig vorsätzlich sittenwidrig geschädigt.
Das Berufungsgericht ist entgegen der Auffassung des Landgerichts aus der 1. Instanz der Meinung, dem Kläger stehe eine Verzinsung des Kaufpreises seit Kauf zu, allerdings nur auf den Betrag, den er (der Kläger) aus eigenen Mitteln aufgebracht hat.
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19 O 82/19 | Landgericht Bielefeld | 16. Dezember 2019
VW Tiguan Sport & Style BM 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 30.130,00 Euro
Laufleistung: 92.683 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 18.959,84 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass die Ansprüche der Klägerin nicht verjährt sind.
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19 O 342/18 | Landgericht Bielefeld | 12. Dezember 2019
Audi Q3 2.0 TDI Quattro
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 43.280,35 Euro
Laufleistung: 69.283 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 31.285,98 Euro
Das Fahrzeug wurde von der Klägerin zum Teil mit Hilfe eines Darlehens finanziert.
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 456/18 | Landgericht Bielefeld | 12. Dezember 2019
VW Golf VI 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 12.890,00 Euro
Laufleistung: 200.563 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 6.437,33 Euro
Das Fahrzeug wurde von dem Kläger mit Hilfe eines Darlehens finanziert.
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 1.404,96 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass der Kläger von den Verpflichtungen aus seinem Darlehensvertrag freizustellen ist.
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9 O 495/18 | Landgericht Bielefeld | 05. Dezember 2019
VW Golf GTD 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 31.810,00 Euro
Laufleistung: 150.125 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 15.891,75 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass VW dem Kläger auch alle weiteren Schäden, die mit dem Kaufvertrag über das Fahrzeug zusammenhängen, zu ersetzen hat.
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6 O 4/19 | Landgericht Bielefeld | 25. November 2019
VW Golf Plus
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 17.998,00 Euro
Laufleistung: 104.435 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 11.123,84 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass die Ansprüche der Klägerin nicht verjährt sind.
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6 O 111/19 | Landgericht Bielefeld | 25. November 2019
VW Passat CC
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 26.500,00 Euro
Laufleistung: 134.442 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 16.616,35 Euro
Das Fahrzeug wurde von dem Kläger mit Hilfe eines Darlehens finanziert.
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass die Ansprüche des Klägers nicht verjährt sind.
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17 O 1942/19 | Landgericht Oldenburg | 20. November 2019
VW Tiguan Life 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 28.900,00 Euro
Laufleistung: 46.790 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht erkennt keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch die Beklagte.
Weiterhin ist dem Gericht auch kein Schaden des Klägers ersichtlich.
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19 O 93/19 | Landgericht Bielefeld | 11. November 2019
VW Golf 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 19.700,00 Euro
Laufleistung: 129.880 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 9.859,44 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass der Anspruch des Klägers nicht verjährt sei.
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1 O 172/19 | Landgericht Bielefeld | 08. November 2019
Seat Alhambra
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 15.000,00 Euro
Laufleistung: 115.260 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht ist der Ansicht, dass die unzulässige Motorsteuerungssoftware, bei Erwerb des Fahrzeuges durch den Kläger, nicht mehr vorhanden war.
Weiterhin kann das Gericht keine sittenwidrige Schädigung durch die Beklagte erkennen.
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1 O 411/18 | Landgericht Bielefeld | 05. November 2019
Seat Altea 2,0 TDI XL Copa
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG, Seat Deutschland GmbH
Kaufpreis: 14.200,00 Euro
Laufleistung: 152.088 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 8.074,75 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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18 O 117/19 | Landgericht Bielefeld | 02. November 2019
Audi Q3 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 39.217,00 Euro
Laufleistung: 69.719 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 30.101,00 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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3 O 387/18 | Landgericht Bielefeld | 31. Oktober 2019
Skoda Skoda Superb Combi 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 30.000,00 Euro
Laufleistung: 80.894 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 22.978,43 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 105,20 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Neben den Reparaturkosten wurden der Klägerin vom Gericht zusätzlich noch die Kosten für erworbene Winterreifen (i.H.v. 510,00 €) und die Kosten für eine, beim Kauf abgeschlossene, Anschlussgarantie (i.H.v. 800 €) zugesprochen.
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6 O 435/18 | Landgericht Bielefeld | 30. Oktober 2019
VW Touran 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2015
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 32.120,00 Euro
Laufleistung: 74.861 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 22.501,87 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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19 O 121/19 | Landgericht Bielefeld | 28. Oktober 2019
VW Caddy Trendline 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 25.784,13 Euro
Laufleistung: 89.969 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 19.430,80 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 2.925,76 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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1 O 430/18 | Landgericht Bielefeld | 28. Oktober 2019
VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 21.945,00 Euro
Laufleistung: 78.862 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 19.101,67 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 584/18 | Landgericht Bielefeld | 24. Oktober 2019
VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 34.580,00 Euro
Laufleistung: 77.350 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 23.882,09 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass VW auch alle weiteren, zukünftigen Schäden, welche dem Kläger durch den Einsatz der unzulässigen Abschaltsoftware an seinem Fahrzeug entstehen, zu ersetzen hat.
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13 U 73/19 | Oberlandesgericht Oldenburg | 21. Oktober 2019
VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 24.400,00 Euro
Laufleistung: 129.133 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 14.430,42 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass VW dem Kläger alle weiteren Schäden zu ersetzen hat, welche ursächlich mit dem Kaufvertrag über das Fahrzeug zusammenhängen.
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12 O 1759/19 | Landgericht Osnabrück | 08. Oktober 2019
VW Golf GTD 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 29.000,00 Euro
Laufleistung: 59.072 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 30.351,60 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozent seit Kauf wurden zugesprochen.
Der vom Gericht zugesprochene Betrag ist höher als der Kaufpreis!
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6 O 450/18 | Landgericht Bielefeld | 30. September 2019
VW Sharan "Match" BMT 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 36.980,00 Euro
Laufleistung: 121.992 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 21.845,05 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass der Kläger einen Anspruch auf Ersatz der Kosten (i.H.v. 609.95 €), für die Anschaffung von vier Reifen, hat.
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3 O 455/18 | Landgericht Bielefeld | 27. September 2019
VW Golf Vi 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 15.700,00 Euro
Laufleistung: 125.870 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 6.243,07 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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18 O 371/18 | Landgericht Bielefeld | 20. September 2019
Audi A4 Avant 2.0 TDI quattro
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 43.600,00 Euro
Laufleistung: 78.322 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 34.577,71 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass dem Kläger die Kosten (i.H.v. 1.566,99 €) für neue Reifen und deren Aufziehen zu ersetzen sind.
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6 O 538/18 | Landgericht Bielefeld | 18. September 2019
VW Passat Variant 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 34.880,00 Euro
Laufleistung: 50.600 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 11.571,19 Euro
Das Fahrzeug wurde mit Hilfe eines Darlehens finanziert und wurde im Rahmen der Schlussrate des Darlehens an das Autohaus zurückverkauft.
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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3 O 418/18 | Landgericht Bielefeld | 18. September 2019
Skoda Rapid Spaceback Ambition
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 15.700,00 Euro
Laufleistung: 62.732 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 12.713,00 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 575/18 | Landgericht Bielefeld | 12. September 2019
VW Golf VI 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 10.300,00 Euro
Laufleistung: 185.443 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 9.261,92 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 2.049,25 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht verurteilt VW, den Kläger von seinen Verpflichtungen aus einem Service-Management-Vertrag freizustellen.
Weiterhin stellt es fest, dass VW alle weiteren, zukünftigen Schäden, die mit dem Kaufvertrag über das Fahrzeug zusammenhängen zu ersetzen hat.
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1 O 445/18 | Landgericht Bielefeld | 11. September 2019
VW Golf Comfortline
Erstzulassung im Jahr: 2009
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 19.073,00 Euro
Laufleistung: 80.536 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 12.929,00 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Für das Alter des Autos wenige Kilometer.
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1 O 459/18 | Landgericht Bielefeld | 06. September 2019
VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 30.933,00 Euro
Laufleistung: 97.598 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 19.340,52 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht lehnt eine Verjährung der Ansprüche des Klägers ab.
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4 O 658/18 | Landgericht Kassel | 30. August 2019
Audi Q5 2.0 TDI quattro
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: , Audi AG
Kaufpreis: 41.300,00 Euro
Laufleistung: 211.009 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 12.401,50 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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3 O 456/18 | Landgericht Bielefeld | 30. August 2019
Skoda Yeti
Baujahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 16.000,00 Euro
Laufleistung: 80.149 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 10.870,90 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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18 O 402/18 | Landgericht Bielefeld | 26. August 2019
Audi A6 Avant 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 19.990,00 Euro
Laufleistung: 144.912 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 16.098,62 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht spricht dem Kläger die Erstattung der Kosten, die für die Gebrauchtwagen-Garantie (i.H.v. 359,76 €) angefallen sind, zu.
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4 O 383/18 | Landgericht Detmold | 23. August 2019
VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 36.440,00 Euro
Laufleistung: 141.522 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht ist der Ansicht, es liege kein betrügerisches Handeln der Beklagten vor, das dazu geführt habe, die Kaufmotivation des Klägers (ein besonders umweltfreundliches Fahrzeug zu kaufen) zu beeinflussen.
Weiterhin ist es der Ansicht, es liege keine vorsätzliche sittenwidrige Handlung der Beklagten vor.
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4 O 118/19 | Landgericht Detmold | 23. August 2019
VW Tiguan Sport & Style 4 Motion 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 38.990,00 Euro
Laufleistung: 50.258 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht erkennt in dem Handeln der Beklagten kein betrügerisches Vorgehen, dass den Kläger dazu motiviert hätte, das Fahrzeug zu kaufen.
Weiterhin ist es der Ansicht, es läge keine sittenwidrige Schädigung durch die Beklagte vor.
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18 O 405/18 | Landgericht Bielefeld | 23. August 2019
Audi Audi Avant 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 13.900,00 Euro
Laufleistung: 238.974 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 6.653,27 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 2.017,96 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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18 O 401/18 | Landgericht Bielefeld | 23. August 2019
Audi Q5 SUV 2.0 TDI quattro
Erstzulassung im Jahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 53.000,00 Euro
Laufleistung: 95.091 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 40.806,66 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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1 O 132/19 | Landgericht Bielefeld | 23. August 2019
VW Golf Plus Trendline 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 17.980,00 Euro
Laufleistung: 116.058 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 12.027,00 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Eine Verzinsung in Höhe von 5 Prozent seit Kauf wurden zugesprochen.
Zinsen für die Finanzierung in Höhe von 1.522,57 Euro wurden zugesprochen.
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19 O 48/19 | Landgericht Bielefeld | 22. August 2019
VW Tiguan 2.0 TDI Sport & Style
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 18.200,00 Euro
Laufleistung: 140.363 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht ist der Auffassung, der Kläger habe die Aspekte Sparsamkeit und Umweltfreundlichkeit nicht in seine Kaufentscheidung einfließen lassen.
Weiterhin ist es der Überzeugung, dass der Kläger das Fahrzeug auch gekauft hätte, wenn er von der Austattung der Motorsteuerungssoftware gewusst hätte.
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3 O 421/18 | Landgericht Bielefeld | 21. August 2019
VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 29.193,25 Euro
Laufleistung: 67.639 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 22.611,24 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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18 O 22/19 | Landgericht Bielefeld | 19. August 2019
VW Touran Style 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 22.400,00 Euro
Laufleistung: 93.705 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 16.421,16 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 508,78 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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3 O 373/18 | Landgericht Bielefeld | 16. August 2019
Skoda Octavia
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 9.990,00 Euro
Laufleistung: 0 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht ist der Auffassung, dass VW den Kläger zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages nicht getäuscht und dadurch auch keinen Irrtum erweckt habe.
Weiterhin ist es der Ansicht, es läge auch keine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung durch die Beklagten vor.
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3 O 442/18 | Landgericht Bielefeld | 14. August 2019
Skoda Yeti 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 23.700,00 Euro
Laufleistung: 128.497 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 8.805,43 Euro
Die Klägerin finanzierte ihr Fahrzeug teilweise mit Hilfe eines Darlehens.
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht hat festgestellt, dass VW alle weiteren, zukünftigen Schäden, die mit dem Kaufvertrag über das Fahrzeug zusammenhängen, zu ersetzen hat.
Weiterhin stellt das Gericht, die Beklagte hinsichtlich der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Bank und des noch offenen Kaufpreises frei.
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9 O 449/18 | Landgericht Bielefeld | 14. August 2019
VW Sharan 7N 2.0 TDI DSG Comfortline
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 29.500,00 Euro
Laufleistung: 0 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht ist der Auffassung, dass der geltend gemachte Schaden des Klägers nicht durch ein Fehlverhalten der Beklagten zustande gekommen sei.
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9 O 429/18 | Landgericht Bielefeld | 14. August 2019
VW Passat Comfortline
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 25.500,00 Euro
Laufleistung: 118.877 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 14.210,10 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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3 O 412/18 | Landgericht Bielefeld | 14. August 2019
VW Golf VI 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2009
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 17.580,00 Euro
Laufleistung: 115.508 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 10.495,21 Euro
Der Kläger hat das Fahrzeug zum Teil mit Hilfe eines Darlehens finanziert.
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass VW alle weiteren zukünftigen Schäden, die mit dem Kaufvertrag über das Betroffene Fahrzeug zusammenhängen, dem Kläger zu ersetzen hat.
Das Gericht berücksichtigt bei der Höhe des klägerischen Anspruchs auch die Zinskosten des Darlehens.
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3 O 422/18 | Landgericht Bielefeld | 14. August 2019
Skoda Superb Combi 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 29.700,00 Euro
Laufleistung: 83.418 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 19.801,82 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass VW alle weiteren zukünftigen Schäden, die mit dem Kaufvertrag über das betroffene Fahrzeug zusammenhängen, dem Kläger zu ersetzen hat.
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3 O 36/19 | Landgericht Bielefeld | 14. August 2019
VW Passat Variant Comfortline
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 23.700,00 Euro
Laufleistung: 163.787 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 9.679,07 Euro
Das Fahrzeug wurde von dem Kläger mit Hilfe eines Darlehens finanziert.
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass die Beklagte alle weiteren, zukünftigen Schäden, die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über das Fahrzeug zusammenhängen, dem Kläger zu ersetzen hat.
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3 O 352/18 | Landgericht Bielefeld | 14. August 2019
VW Passat Variant 2.0 TDI Blue Motion
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 30.300,01 Euro
Laufleistung: 109.820 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 16.989,82 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass VW verpflichtet ist, alle weiteren, zukünftigen Schäden, die mit dem Kaufvertrag über das Fahrzeug zusammenhängen, dem Kläger zu ersetzen hat.
Weiterhin stellt es fest, dass die Ansprüche des Klägers nicht verjährt sind.
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3 O 472/18 | Landgericht Bielefeld | 14. August 2019
VW Sharan II 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 28.700,00 Euro
Laufleistung: 97.216 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 19.381,21 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht stellt fest, dass VW verpflichtet ist, alle weiteren zukünftigen Schäden, die mit dem Kaufvertrag über das betroffene Fahrzeug zusammenhängen, der Klägerin zu ersetzen hat.
Weiterhin stellt es fest, dass die Ansprüche der Klägerin noch nicht verjährt sind.
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2 O 102/19 | Landgericht Paderborn | 13. August 2019
Skoda Superb 3 T
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 29.980,00 Euro
Laufleistung: 79.935 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht ist der Auffassung, der Anspruch des Klägers sei verjährt.
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9 O 488/18 | Landgericht Bielefeld | 13. August 2019
VW Passat Variant
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 18.069,08 Euro
Laufleistung: 198.160 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 5.438,54 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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7 O 963/19 | Landgericht Dresden | 12. August 2019
Skoda Yeti Elegance 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 17.500,00 Euro
Laufleistung: 98.482 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht ist der Auffassung, dem Kläger sein kein Schaden entstanden.
Weiterhin liegt nach Ansicht des Gerichts, keine Täuschung durch die Beklagten vor.
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4 O 42/19 | Landgericht Detmold | 08. August 2019
BMW 320d Touring
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Bayerische Motorenwerke AG
Kaufpreis: 27.880,00 Euro
Laufleistung: 103.867 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht ist der Ansicht, dass es sich bei dem klägerischen Fahrzeugmodell nicht um ein vom "Abgasskandal" betroffenes Fahrzeugmodell handele.
Außerdem erkenne es keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch die Beklagte.
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51 O 238/18 | Landgericht Ingolstadt | 02. August 2019
Audi A4
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 21.500,00 Euro
Laufleistung: 99.000 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 15.433,93 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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1 O 14/19 | Landgericht Offenburg | 02. August 2019
VW Jetta
Erstzulassung im Jahr: 2007
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 10.500,00 Euro
Laufleistung: 127.549 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Behauptungen seitens des Klägers zur Manipulationssoftware nicht zuträfen. Sie stellen sich vielmehr als "bloße Behauptungen ins Blaue hinein" dar.
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4 O 382/18 | Landgericht Detmold | 02. August 2019
Skoda Superb Combi Exclusive TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 22.900,00 Euro
Laufleistung: 95.332 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht ist der Auffassung, die Beklagte habe nicht über die Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs getäuscht.
Weiterhin erkennt es keine sittenwidrige Schädigung durch die Beklagte.
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1 O 463/18 | Landgericht Bielefeld | 02. August 2019
VW Polo 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2009
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 13.845,00 Euro
Laufleistung: 132.450 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 6.208,55 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 576/18 | Landgericht Bielefeld | 01. August 2019
VW Tiguan Sport & Style 4 Motion
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 27.630,25 Euro
Laufleistung: 85.554 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 18.174,74 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 586/18 | Landgericht Bielefeld | 01. August 2019
VW Golf A6 Cabriolet 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 21.890,00 Euro
Laufleistung: 62.272 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 17.724,73 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 334,27 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 521/18 | Landgericht Bielefeld | 01. August 2019
Audi Q5 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 42.500,00 Euro
Laufleistung: 68.250 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 14.328,98 Euro
Das Auto wurde gebraucht gekauft und bereits vor der Klage für 20.500,- Euro weiterverkauft.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 2.907 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Der Kläger erhält die 14.328,98 Euro quasi "on top" zusätzlich zum Erlös aus dem Weiterverkauf des Autos.
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9 O 457/18 | Landgericht Bielefeld | 24. Juli 2019
VW Tiguan Sport & Style 4 Motion BM 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 36.083,01 Euro
Laufleistung: 69.709 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 26.021,77 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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19 O 314/18 | Landgericht Bielefeld | 22. Juli 2019
Audi A1 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 16.385,00 Euro
Laufleistung: 74.120 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 13.277,01 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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6 O 461/18 | Landgericht Bielefeld | 18. Juli 2019
VW Tiguan
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 28.790,00 Euro
Laufleistung: 94.568 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 19.257,63 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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7 O 408/19 | Landgericht Osnabrück | 18. Juli 2019
Audi A3 2.0 TDI Attractio 103 kw
Baujahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 17.998,00 Euro
Laufleistung: 123.731 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 9.641,87 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 1.748,69 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozent seit Kauf wurden zugesprochen.
Reparaturkosten in Höhe von 1.748,69 € wurden der Klägerin zugestanden. Einer Verzinsung des Kaufpreises wurde stattgegeben.
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18 O 212/18 | Landgericht Bielefeld | 17. Juli 2019
Audi Audi A3 Sportback Ambition 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 25.498,00 Euro
Laufleistung: 158.365 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 13.218,14 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 860,25 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 504/18 | Landgericht Bielefeld | 16. Juli 2019
Audi Q3 2.0 TDI Quattro
Baujahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 44.470,99 Euro
Laufleistung: 60.851 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 28.274,43 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 454/18 | Landgericht Bielefeld | 16. Juli 2019
VW Passat Variant Comfortline 2.0 TDI
Baujahr: 2009
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 36.300,00 Euro
Laufleistung: 100.896 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 22.720,71 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 1.069,77 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 520/18 | Landgericht Bielefeld | 16. Juli 2019
VW Touran 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 22.000,00 Euro
Laufleistung: 56.465 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 18.243,65 Euro
Das Fahrzeug wurde von dem Kläger mit Hilfe eines Darlehens finanziert.
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Beklagte den Kläger von den (restlichen/verbleibenden) Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag freizustellen hat.
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9 O 577/18 | Landgericht Bielefeld | 10. Juli 2019
VW Tiguan Sport & Style 4Motion 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 35.583,80 Euro
Laufleistung: 110.434 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 23.460,75 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 597/18 | Landgericht Bielefeld | 10. Juli 2019
VW Eos 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 28.400,00 Euro
Laufleistung: 48.200 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 22.592,77 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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3 O 438/18 | Landgericht Bielefeld | 10. Juli 2019
VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 34.135,00 Euro
Laufleistung: 66.752 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 25.020,68 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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2 O 751/19 | Landgericht Osnabrück | 08. Juli 2019
VW Touran 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 19.400,00 Euro
Laufleistung: 95.021 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht ist der Ansicht, es liege keine Täuschungshandlung seitens der Beklagten vor.
Weiterhin ist es der Ansicht, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Beklagten gegenüber dem Kläger liege ebenfalls nicht vor.
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2 O 310/18 | Landgericht Detmold | 08. Juli 2019
Audi A4 Avant 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 23.845,00 Euro
Laufleistung: 72.982 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht ist der Ansicht, es läge weder ein betrügerisches Handeln, noch eine sittenwidrige Schädigung seitens der Beklagten vor.
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6 O 511/18 | Landgericht Bielefeld | 08. Juli 2019
VW Golf VI Variant 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 13.000,00 Euro
Laufleistung: 0 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht ist der Ansicht, es liege seitens der Beklagten kein Fehlverhalten vor, das die Klägerin zu dem Abschluss eines für sie nachteiligen Vertrages veranlasste.
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3 O 368/18 | Landgericht Bielefeld | 05. Juli 2019
Seat Ibiza 1.6 TDI Style
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG, Seat Deutschland GmbH
Kaufpreis: 11.400,00 Euro
Laufleistung: 171.773 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 5.535,58 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 580/18 | Landgericht Bielefeld | 04. Juli 2019
VW Sharan 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 37.450,00 Euro
Laufleistung: 111.797 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 30.734,88 Euro
Der Kläger hat zur Finanzierung des Fahrzeugs ein Darlehen aufgenommen, das zwischenzeitlich vom ihm zurückgezahlt wurde.
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 2.146,42 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Beklagte alle weiteren, zukünftigen Schäden, die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über das Fahrzeug stehen, ersetzen muss.
Neben den Reparaturkosten muss die Beklagte dem Kläger auch die Kosten für den Kreditschutzbrief (i.H.v. 1.780,72 €) sowie die Darlehenszinsen (i.H.v. 4.304,69 €) ersetzen.
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4 O 384/18 | Landgericht Detmold | 04. Juli 2019
VW Passat Variant 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 13.129,00 Euro
Laufleistung: 0 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht ist der Auffassung, es läge weder eine arglistige Täuschung, noch ein sittenwidriges Verhalten vor.
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9 O 527/18 | Landgericht Bielefeld | 03. Juli 2019
VW Tiguan 2.0 TDI 4 Motion
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 35.950,00 Euro
Laufleistung: 58.181 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 27.583,57 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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14 O 149/18 | Landgericht Mannheim | 02. Juli 2019
VW Passat 2.0 Blue TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 25.000,00 Euro
Laufleistung: 136.975 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 14.433,18 Euro
Das Fahrzeug wurde zwischenzeitlich im Jahre 2018 stillgelegt und abgemeldet.
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Beklagten dem Kläger Aufwendungen (Inspektionen, Einbau einer Standheizung etc.) i.H.v. 2.696,58 € zu ersetzen haben.
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7 O 4/19 | Landgericht Bielefeld | 02. Juli 2019
VW Passat Variant Trendline 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 15.700,00 Euro
Laufleistung: 147.023 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 11.974,29 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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3 O 293/18 | Landgericht Bielefeld | 28. Juni 2019
Skoda Octavia Combi III 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 20.645,00 Euro
Laufleistung: 133.130 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 12.539,38 Euro
Das Fahrzeug wurde in Tschechien hergestellt, nach Bulgarien importiert und kam von dort nach Deutschland als Re-Import.
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 2.888,26 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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5 O 125/18 | Landgericht Bielefeld | 27. Juni 2019
VW Tiguan 2.0 TDI
Baujahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 23.450,00 Euro
Laufleistung: 72.036 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 19.178,72 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 450,24 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Reparaturkosten in Höhe von 450,24 € wurden dem Kläger zugestanden.
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9 O 591/18 | Landgericht Bielefeld | 26. Juni 2019
VW Tiguan
Baujahr: 2008
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 15.000,00 Euro
Laufleistung: 177.984 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 6.558,83 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Reparaturkosten in Höhe von 5.016,22 € wurden nicht anerkannt.
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6 O 537/18 | Landgericht Bielefeld | 25. Juni 2019
VW Golf
Baujahr: 2009
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 11.500,01 Euro
Laufleistung: 166.378 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 5.591,01 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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2 O 306/18 | Landgericht Detmold | 25. Juni 2019
VW Golf VI Style
Baujahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 18.650,00 Euro
Laufleistung: 96.000 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
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4 O 348/18 | Landgericht Flensburg | 20. Juni 2019
VW Touran
Baujahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 29.500,00 Euro
Laufleistung: 102.295 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 19.853,01 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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1 O 81/18 | Landgericht Stralsund | 19. Juni 2019
Skoda Superb Combi 2.0 TDI
Baujahr: 2010
Beklagt: Skoda Auto Deutschland GmbH , Volkswagen AG
Kaufpreis: 15.950,00 Euro
Laufleistung: 233.865 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 6.809,05 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Laut Gericht kann die Skoda AG für eine Herstellerhaftung nicht herangezogen werden. Reparaturkosten wurden nicht anerkannt.
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6 O 388/18 | Landgericht Bielefeld | 19. Juni 2019
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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3 O 144/19 | Landgericht Paderborn | 19. Juni 2019
VW Passat
Baujahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 23.225,00 Euro
Laufleistung: 89.133 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 19.581,07 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 2.187,38 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Reparaturkosten in Höhe von 2.187,38 € wurden dem Kläger zugestanden.
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19 O 359/18 | Landgericht Bielefeld | 13. Juni 2019
VW Passat Variant 2.0 TDI
Baujahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 22.900,00 Euro
Laufleistung: 76.818 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 18.991,71 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht hat dem Kläger einen Anspruch auf Ersatz der für die Finanzierung des Kaufs entstandenen Kosten in Höhe von 454,73 € zugesprochen.
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3 O 326/18 | Landgericht Bielefeld | 12. Juni 2019
Seat Ibiza SC 1.6 TDI
Baujahr: 2009
Beklagt: Volkswagen AG, Seat Deutschland GmbH
Kaufpreis: 17,99 Euro
Laufleistung: 128.209 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 8.764,43 Euro
Das Auto wurde in Spanien hergestellt.
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Reparaturkosten in Höhe von 4.235,15 Euro wurden nicht anerkannt.
Es besteht nur ein Anspruch gegen VW, da der Importeurin von Neufahrzeugen der Seat S.A. in Spanien jegliche Verbindung zum Auto fehlt und keine Verhaltenszurechnung in Betracht kommt.
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1 O 309/18 | Landgericht Bielefeld | 07. Juni 2019
VW Touran Comfortline 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 26.100,00 Euro
Laufleistung: 112.321 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 11.600,61 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Die Anzahlung auf den Kaufpreis sowie die vom Kläger gezahlten Darlehensraten wurden erstattet.
Weiterhin wurde der Kläger von weiteren Ratenzahlungen freigestellt.
Jedoch wurden Reparaturkosten in Höhe von 1.034,64 Euro nicht anerkannt.
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4 O 433/18 | Landgericht Paderborn | 07. Juni 2019
VW Passat Variant 2.0 TDI
Baujahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 21.225,00 Euro
Laufleistung: 171.389 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 12.355,96 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 950,27 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 574/18 | Landgericht Bielefeld | 06. Juni 2019
VW Golf Plus Match
Baujahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 16.700,00 Euro
Laufleistung: 65.259 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 14.077,88 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 947,69 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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4 O 367/18 | Landgericht Detmold | 03. Juni 2019
VW Passat Variant 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2009
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 13.900,00 Euro
Laufleistung: 138.897 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Es wurden eine Inspektion und eine Hauptuntersuchung an dem Auto durchgeführt. Die Gesamtkosten hierfür betragen 896,86 €.
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8 O 39/19 | Landgericht Bielefeld | 29. Mai 2019
VW Sharan 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 9999
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 19.990,00 Euro
Laufleistung: 207.210 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 9.977,80 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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1 O 3265/18 | Landgericht Osnabrück | 29. Mai 2019
VW Sharan 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 18.500,00 Euro
Laufleistung: 147.848 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 14.248,66 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 634,22 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 306/18 | Landgericht Bielefeld | 28. Mai 2019
VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI 4Motion
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 35.119,99 Euro
Laufleistung: 22.718 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 31.928,57 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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2 O 489/18 | Landgericht Paderborn | 27. Mai 2019
VW Passat Variant 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 25.150,00 Euro
Laufleistung: 78.637 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 20.854,44 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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19 O 277/18 | Landgericht Bielefeld | 27. Mai 2019
VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI 4Motion
Erstzulassung im Jahr: 2009
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 36.016,00 Euro
Laufleistung: 60.452 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 28.758,54 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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1 O 472/18 | Landgericht Bielefeld | 24. Mai 2019
VW Golf VI Match 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 16,00 Euro
Laufleistung: 122.755 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 5.519,01 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht verurteilt die Beklagte, den Kläger von weiteren Ratenzahlungen aus dem Darlehensvertrag für das Auto freizustellen.
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19 O 159/18 | Landgericht Bielefeld | 16. Mai 2019
VW Caddy Trendline
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 19.630,00 Euro
Laufleistung: 131.429 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 11.365,49 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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3 O 349/18 | Landgericht Bielefeld | 15. Mai 2019
VW Beetle Design 103 KW
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 25.950,00 Euro
Laufleistung: 82.500 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 18.143,54 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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3 O 286/18 | Landgericht Bielefeld | 13. Mai 2019
Skoda Yeti 2.0 TDI 4*4 Ambition Plus Edition
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 27.285,00 Euro
Laufleistung: 93.672 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 17.061,64 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht hat festgestellt, dass VW alle weiteren, zukünftigen Schäden, die mit dem Kaufvertrag über das Auto zusammenhängen ersetzen muss.
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8 O 607/18 | Landgericht Bielefeld | 13. Mai 2019
VW Passat Variant 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 23.398,00 Euro
Laufleistung: 68.870 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 17.658,52 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozent seit Kauf wurden zugesprochen.
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18 O 213/18 | Landgericht Bielefeld | 10. Mai 2019
Audi Q3 2.0 TDI quattro
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 45.382,76 Euro
Laufleistung: 81.312 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 32.557,93 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht hat dem Kläger Inspektionskosten (i.H.v. 388,36 €) und Zinsen, die durch die Finanzierung des Autos entstanden sind (i.H.v. 1.896,55 €), zugesprochen.
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18 O 225/18 | Landgericht Bielefeld | 10. Mai 2019
Audi Q3 2.0 TDI quattro S tronic
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 40.123,00 Euro
Laufleistung: 51.762 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 31.815,61 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 351/18 | Landgericht Bielefeld | 09. Mai 2019
VW Tiguan 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 38.660,01 Euro
Laufleistung: 52.236 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 30.583,70 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Beklagte auch alle weiteren, zukünftigen Schäden, welche ursächlich mit dem Kaufvertrag über das Auto zusammenhängen, dem Kläger ersetzen muss.
Weiterhin spricht das Gericht dem Kläger Inspektionskosten i.H.v. 402,16 € zu.
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18 O 268/18 | Landgericht Bielefeld | 08. Mai 2019
Audi A4 Avant 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 22.580,00 Euro
Laufleistung: 134.958 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 14.957,83 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 240 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht hat festgestellt, das dem Kläger alle weiteren Schäden, welche mit dem Kaufvertrag über das Fahrzeug zusammenhängen, zu ersetzen sind.
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19 O 47/19 | Landgericht Bielefeld | 06. Mai 2019
VW Touran
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 9.950,00 Euro
Laufleistung: 243.283 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht ist nicht der Auffassung, dass der Kläger durch ein Fehlverhalten der Beklagten zum Abschluss eines für ihn nachteiligen Vertrages veranlasst worden ist.
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2 O 49/19 | Landgericht Paderborn | 06. Mai 2019
Audi A5 Sportback 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 9999
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 21.300,00 Euro
Laufleistung: 187.631 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht ist der Ansicht, dass die Kaufmotivation des Klägers nicht darin lag, ein besonders umweltfreundliches Auto zu kaufen.
Weiterhin ist es der Meinung, es liegt keine sittenwidrige Schädigung vor.
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18 O 259/18 | Landgericht Bielefeld | 03. Mai 2019
Audi A4 Ambiente Avant 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 36.513,55 Euro
Laufleistung: 109.233 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 20.559,62 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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1 O 249/18 | Landgericht Bielefeld | 03. Mai 2019
VW Sharan 2.0 TDI BlueMotion
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 32.150,00 Euro
Laufleistung: 63.038 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 25.240,73 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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7 O 222/18 | Landgericht Bielefeld | 30. April 2019
VW Golf 1.6 TDI Blue Motion DSG
Erstzulassung im Jahr: 9999
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 15.000,00 Euro
Laufleistung: 86.756 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 14.032,04 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 470,15 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozent seit Kauf wurden zugesprochen.
Das Gericht verurteilt die Beklagte, den Kläger von weiteren Dahrlehensverbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag freizustellen.
Weiterhin hat das Gericht dem Kläger die Anzahlung für das Auto i.H.v. 1.500,00 € und Kreditkosten i.H.v. 2.463,36 € zugesprochen.
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8 O 500/18 | Landgericht Bielefeld | 29. April 2019
VW Touran BlueMotion Technology 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 24.670,00 Euro
Laufleistung: 63.960 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 21.156,08 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozent seit Kauf wurden zugesprochen.
Das Gericht hat dem Kläger Aufwendungen (Inspektionen, Reifenwechsel etc.) i.H.v. 3.750,00 € zugesprochen.
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19 O 221/18 | Landgericht Bielefeld | 29. April 2019
Audi A6 Avant 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2009
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 49.500,00 Euro
Laufleistung: 159.198 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 23.232,33 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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8 O 621/18 | Landgericht Bielefeld | 26. April 2019
Audi Q3 2.0 TDI
Baujahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 42.100,00 Euro
Laufleistung: 57.500 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Es fehlt nach Auffassung des Gerichts bereits an einer Aktivlegitimation, weshalb die Klage abgewiesen wurde.
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8 O 578/18 | Landgericht Bielefeld | 26. April 2019
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 1.782,80 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Reparaturkosten wurden zum Teil anerkannt.
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9 O 432/18 | Landgericht Bielefeld | 25. April 2019
VW Tiguan 2.0 TDI BMT Trend & Fun
Baujahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 16.825,00 Euro
Laufleistung: 120.804 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 13.191,87 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 989,98 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Reparaturkosten wurden zum Teil anerkannt.
Die Kosten für den Erwerb von Neureifen und eine Altreifenentsorgung wurden dem Kläger nicht zugesprochen, weil diese sowie entstanden wären.
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9 O 225/18 | Landgericht Bielefeld | 25. April 2019
VW Golf Plus 1.6 TDI
Baujahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 18.860,00 Euro
Laufleistung: 139.529 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 9.110,83 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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4 O 500/18 | Landgericht Paderborn | 24. April 2019
VW Touran Comfortline 2.0 TDI
Baujahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 31.300,00 Euro
Laufleistung: 115.134 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 22.020,36 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 350.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 1.016,99 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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4 O 140/19 | Landgericht Osnabrück | 24. April 2019
VW Touran
Baujahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 25.360,00 Euro
Laufleistung: 123.100 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 22.489,89 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 187,31 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 367/18 | Landgericht Bielefeld | 24. April 2019
VW Tiguan 2.0 TDI 4 Moion Sport & Style
Baujahr: 2008
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 22.500,00 Euro
Laufleistung: 166.055 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 9.607,13 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Reparaturkosten wurden nicht anerkannt.
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4 O 517/18 | Landgericht Paderborn | 17. April 2019
VW Passat Variant 2.0 TDI
Baujahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 16.500,00 Euro
Laufleistung: 131.296 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Aufgrund fehlenden Feststellungsinteresses wurde die Klage bereits als unzulässig erklärt.
Im Übrigen wurde eine kausale Täuschung seitens der Beklagten nicht anerkannt.
Das Klagebegehren beinhaltete unter anderem die Erstattung von Reparaturkosten in Höhe von 1.280,94 €.
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6 O 209/18 | Landgericht Bielefeld | 17. April 2019
Skoda Octavia Combi 1.6 TDI Ambition
Baujahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 16.000,00 Euro
Laufleistung: 126.995 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 10.739,79 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 937,79 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Hinsichtlich der Darlehensverbindlichkeiten wird der Kläger nicht freigestellt und aufgefordert, sich mit der im Eigentum des Fahrzeuges befindlichen Bank auseinander zu setzen. Ein Annahmeverzug bezüglich der Rücknahme des Autos seitens der Beklagten wurde daher aufgrund fehlenden tatsächlichen Angebots nicht anerkannt.
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6 O 162/18 | Landgericht Bielefeld | 17. April 2019
VW Touran Comfort Blue Motion Technology 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 29.430,00 Euro
Laufleistung: 102.566 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 18.616,50 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht hat dem Kläger einen Anspruch auf Ersatz der für die Finanzierung des Kaufs entstandenen Kosten in Höhe von 1.260,50 € zugesprochen. Dabei handelt es sich um die angefallenen Zinsen.
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5 O 153/18 | Landgericht Bielefeld | 17. April 2019
VW Passat 2.0 TDI comfortline
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 27.500,00 Euro
Laufleistung: 110.990 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 15.291,71 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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6 O 286/18 | Landgericht Bielefeld | 16. April 2019
VW Passat Variant 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 26.980,00 Euro
Laufleistung: 70.298 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 20.554,66 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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8 O 337/18 | Landgericht Bielefeld | 15. April 2019
Audi A4 Avant Ambition 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2009
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 33.835,00 Euro
Laufleistung: 140.464 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 17.993,00 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 360,57 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozent seit Kauf wurden zugesprochen.
Dem Kläger wurden vom Gericht, zusätzlich zu den Reparaturkosten, auch noch die Kosten für zwei Reifensätze i.H.v. 1407,57€ zugesprochen.
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3 O 288/18 | Landgericht Bielefeld | 12. April 2019
VW Golf Plus 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 12.800,00 Euro
Laufleistung: 102.348 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Der Klägerin ist nach Ansicht des Gerichts kein Schaden entstanden. Vielmehr geht es davon aus, dass die Klägerin zum Zeitpunkt des Kaufes schon wusste, dass das Auto vom Dieselbetrug betroffen ist.
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1 O 239/18 | Landgericht Bielefeld | 12. April 2019
VW Tiguan 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 18.990,00 Euro
Laufleistung: 153.492 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 10.165,00 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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8 O 579/18 | Landgericht Bielefeld | 10. April 2019
Seat Alhambra Style 2.0 TDI DSG
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG, Seat Deutschland GmbH
Kaufpreis: 31.100,00 Euro
Laufleistung: 149.697 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 18.135,49 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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3 O 277/18 | Landgericht Bielefeld | 10. April 2019
Skoda Skoda Octavia 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 19.513,50 Euro
Laufleistung: 93.590 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 13.588,43 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Dem Kläger wurden die Kosten für eine Anhängerkupplung und für den Kauf von Winterreifen (insgesamt i.H.v. 1.380€) vom Gericht zugesprochen.
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9 O 302/18 | Landgericht Bielefeld | 09. April 2019
VW Golf Plus 2.0 TDI Style DPF
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 12.999,00 Euro
Laufleistung: 165.454 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 6.612,80 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 2.956,70 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht hat festgestellt, dass VW den Kläger von den Verpflichtungen, aus dem zur Finanzierung der Kaufpreiszahlung abgeschlossenen Darlehensvertrag, freizustellen hat.
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9 O 313/18 | Landgericht Bielefeld | 09. April 2019
VW Golf Plus Style 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 18.285,00 Euro
Laufleistung: 123.655 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 10.487,68 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 970,90 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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18 O 215/18 | Landgericht Bielefeld | 05. April 2019
Audi A4 Avant 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 34.800,00 Euro
Laufleistung: 95.439 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 28.257,96 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 528,47 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Zusätzlich zu den zu erstattenden Reparaturkosten, muss der Hersteller auch die Kosten für zwei Inspektionen (i.H.v. 1176,50 €) und eine Hauptuntersuchung (i.H.v. 74,00 €) dem Kläger zurück erstatten.
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5 O 15/18 | Landgericht Bielefeld | 04. April 2019
Audi A4 Ambition 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 29.900,00 Euro
Laufleistung: 91.000 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 20.241,94 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 6711/18 | Landgericht Nürnberg-Fürth | 04. April 2019
VW Passat Variant Comfort 2.0 TDI DSG
Erstzulassung im Jahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 15.022,00 Euro
Laufleistung: 190.570 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 8.692,42 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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16 O 223/18 | Landgericht Münster | 02. April 2019
VW Passat Variant
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 33.424,75 Euro
Laufleistung: 179.000 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 14.182,72 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht hat festgestellt, dass VW für alle weiteren Folgeschäden, die sich aus dem Kaufvertrag über das Auto ergeben, zu ersetzen hat.
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2 O 496/18 | Landgericht Paderborn | 02. April 2019
Audi Q3
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 34.500,00 Euro
Laufleistung: 98.237 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 23.547,74 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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18 O 17/18 | Landgericht Bielefeld | 28. März 2019
VW Passat Variant 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 29.200,01 Euro
Laufleistung: 111.423 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 16.747,52 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozent seit Kauf wurden zugesprochen.
Das Gericht hat festgestellt, dass VW alle weiteren Schäden (insbesondere eine möglicherweise anfallende Nachzahlung von Kraftfahrzeugsteuern) ersetzen muss, die durch den Abschluss des Kaufvertrages über das Auto entstanden sind.
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8 O 359/18 | Landgericht Bielefeld | 28. März 2019
Audi A3 Cabriolet 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 19.400,00 Euro
Laufleistung: 75.348 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 18.791,12 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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3 O 436/18 | Landgericht Paderborn | 27. März 2019
Audi A4 Avant 2.0 TDI
Baujahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 24.400,00 Euro
Laufleistung: 195.597 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 18.935,35 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 9.061,58 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 303/18 | Landgericht Bielefeld | 26. März 2019
VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2009
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 34.120,01 Euro
Laufleistung: 167.421 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 12.301,78 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 1.031,39 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Reparaturkosten wurden zum Teil anerkannt.
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9 O 223/18 | Landgericht Bielefeld | 26. März 2019
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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1 O 241/18 | Landgericht Bielefeld | 22. März 2019
VW Touran Comfortline 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 22.630,00 Euro
Laufleistung: 68.027 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 17.826,86 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 1.354,66 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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7 O 163/18 | Landgericht Bielefeld | 22. März 2019
VW Touran 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 26.950,00 Euro
Laufleistung: 90.574 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 19.698,70 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 286.518 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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4 O 274/18 | Landgericht Detmold | 21. März 2019
Audi A4 Avant Attraction Quattro 2.0
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG, Audi AG
Kaufpreis: 17.500,00 Euro
Laufleistung: 95.000 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Mangels kausaler Täuschung seitens der Beklagten wurde die Klage abgewiesen.
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3 O 308/18 | Landgericht Bielefeld | 15. März 2019
VW Sharan 2.0 TDI Comfortline BlueMotion
Erstzulassung im Jahr: 2015
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 36.700,00 Euro
Laufleistung: 32.000 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 32.008,80 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 145/18 | Landgericht Bielefeld | 12. März 2019
VW Tiguan 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2015
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 32.700,00 Euro
Laufleistung: 95.913 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 25.303,60 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Das Gericht hat dem Kläger einen Anspruch auf Ersatz der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1.555,83 € sowie Zinsen von 2.452,44 € für das aufgenommene Darlehen zugesprochen.
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3 O 196/18 | Landgericht Bielefeld | 08. März 2019
Skoda Superb Combi 2.0 TDI Ambition
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 34.090,00 Euro
Laufleistung: 71.199 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 24.380,30 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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3 O 200/18 | Landgericht Bielefeld | 08. März 2019
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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11 O 711/18 | Landgericht Osnabrück | 08. März 2019
VW Tiguan CUP 4 Motion 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2015
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 33.500,00 Euro
Laufleistung: 53.097 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 26.385,00 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozent seit Kauf wurden zugesprochen.
Einer Verzinsung des Kaufpreises wurde stattgegeben.
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9 O 310/18 | Landgericht Bielefeld | 05. März 2019
VW Passat Variant 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 16.000,00 Euro
Laufleistung: 188.518 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 7.337,28 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 1.165,82 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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1 O 24/18 | Landgericht Dortmund | 28. Februar 2019
Skoda Yeti
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 13.100,00 Euro
Laufleistung: 117.001 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 12.045,31 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 1.155,23 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Hinsichtlich der geltend gemachten Aufwendungen wurden dem Kläger die Kosten für Winter- und Sommerreifen sowie die Kosten für TÜV, HU und Klimaanlage zugestanden.
Weitere Reparaturkosten wurden zum Teil anerkannt.
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3 O 213/18 | Landgericht Bielefeld | 22. Februar 2019
Skoda Fabia 1.6 TDI BEST OF 55 kW
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 12.700,00 Euro
Laufleistung: 86.506 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 9.423,10 Euro
Das Fahrzeug wurde bei einem Kilometerstand von 86.506 KM abgemeldet und nicht weiter genutzt.
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Reparaturkosten wurden nicht anerkannt.
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3 O 167/18 | Landgericht Bielefeld | 22. Februar 2019
Skoda Yeti Outdoor 2.0 TDI 4*4
Erstzulassung im Jahr: 2015
Beklagt: Skoda Auto Deutschland GmbH , Volkswagen AG
Kaufpreis: 31.535,00 Euro
Laufleistung: 81.002 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 7.912,62 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht hat dem Kläger einen Anspruch auf Ersatz der für die Finanzierung des Kaufs entstandenen Kosten in Höhe von 4.427,28 € zugesprochen.
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8 O 418/18 | Landgericht Bielefeld | 22. Februar 2019
Seat Alhambra Style 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG, Seat Deutschland GmbH
Kaufpreis: 29.700,00 Euro
Laufleistung: 128.217 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 17.784,74 Euro
Das Auto wurde importiert.
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 777,66 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Reparaturkosten wurden zum Teil anerkannt.
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8 O 458/18 | Landgericht Bielefeld | 22. Februar 2019
VW Tiguan 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 35.267,20 Euro
Laufleistung: 53.375 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 29.533,02 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 541,16 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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19 O 55/18 | Landgericht Bielefeld | 18. Februar 2019
VW Touran Comfortline Bluemotion 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 29.368,51 Euro
Laufleistung: 116.463 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Aufgrund fehlender Aktivlegitimation wurde die Klage abgelehnt. Der Kläger hat weder Zahlung an ihn und die Ehefrau gemeinschaftlich verlangt noch Ansprüche im eigenen Namen auch für sie geltend gemacht.
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4 O 387/18 | Landgericht Paderborn | 13. Februar 2019
VW Tiguan CUP 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 24.970,00 Euro
Laufleistung: 75.119 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 20.852,20 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 1.527,78 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 196/18 | Landgericht Bielefeld | 31. Januar 2019
VW Passat 3C 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 23.850,00 Euro
Laufleistung: 96.950 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 16.479,65 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 282/18 | Landgericht Bielefeld | 31. Januar 2019
Audi Q3 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 30.790,00 Euro
Laufleistung: 67.282 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 22.503,55 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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4 O 331/18 | Landgericht Paderborn | 23. Januar 2019
Skoda Fabia 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 8.490,00 Euro
Laufleistung: 163.372 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 9.370,12 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 4.524,79 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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3 O 214/18 | Landgericht Hildesheim | 22. Januar 2019
VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 29.905,52 Euro
Laufleistung: 81.869 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 21.637,14 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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3 O 221/18 | Landgericht Bielefeld | 11. Januar 2019
VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI 4Motion
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 19.490,00 Euro
Laufleistung: 107.300 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Die Klage wurde aufgrund einer fehlenden kausalen Schädigung des Klägers abgewiesen.
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9 O 16/18 | Landgericht Bielefeld | 10. Januar 2019
VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI
Baujahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 29.700,00 Euro
Laufleistung: 99.858 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 19.579,67 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Kosten für Allwetterreifen wurden nicht anerkannt.
Weiterhin muss die Beklagte die vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren an die Rechtsschutzversicherung, und nicht an den Kläger zahlen.
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9 O 343/18 | Landgericht Bielefeld | 10. Januar 2019
VW Caddy 1.6 TDI Trendline
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 9.456,93 Euro
Laufleistung: 140.307 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 4.730,10 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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19 O 98/18 | Landgericht Bielefeld | 17. Dezember 2018
Audi Q3 2.0 TDI quattro S tronic
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Audi AG, Volkswagen AG
Kaufpreis: 47.000,00 Euro
Laufleistung: 113.898 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 25.587,18 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 67/18 | Landgericht Bielefeld | 12. Dezember 2018
VW Tiguan Sport & Style
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 35.949,99 Euro
Laufleistung: 36.700 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 30.672,53 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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6 O 41/18 | Landgericht Bielefeld | 10. Dezember 2018
Skoda Octavia Combi 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Skoda Auto Deutschland GmbH , Volkswagen AG
Kaufpreis: 17.400,00 Euro
Laufleistung: 145.247 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 13.857,57 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 15/18 | Landgericht Bielefeld | 06. Dezember 2018
Skoda Yeti 2.0 TDI 4*4 Experience Diesel
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 27.800,00 Euro
Laufleistung: 66.914 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 21.383,44 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 325,14 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Reparatur- und Abschleppkosten in Höhe von 325,14 € wurden der Klägerin zugestanden.
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4 O 254/18 | Landgericht Frankenthal | 05. Dezember 2018
VW Tiguan 2.0 TDI 4 Motion
Erstzulassung im Jahr: 2009
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 19.700,00 Euro
Laufleistung: 140.000 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht lehnt das Vorliegen eines Schadens ab.
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9 O 191/18 | Landgericht Bielefeld | 05. Dezember 2018
VW Beetle 1.6 TDI Cup B1
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 19.500,00 Euro
Laufleistung: 68.512 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 1.466,65 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Die Kosten für die Finanzierung des Fahrzeuges wurden nicht anerkannt. Von weiteren Ratenzahlungen wurde der Kläger freigestellt.
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8 O 37/18 | Landgericht Bielefeld | 03. Dezember 2018
Audi Q3 2.0 TDI quattro S tronic
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Audi AG, Volkswagen AG
Kaufpreis: 45.400,00 Euro
Laufleistung: 64.000 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 36.074,76 Euro
Leasingvertrag über Wartungs- und Inspektionsarbeiten (Dauer: 24 Monate, Gesamtaufwand: 359,76 €)
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Es wurden die Kosten aus dem Leasingvertrag anerkannt.
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3 O 81/18 | Landgericht Bielefeld | 29. November 2018
VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 32.000,00 Euro
Laufleistung: 48.343 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 25.812,10 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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6 O 404/17 | Landgericht Bielefeld | 27. November 2018
Skoda Yeti Elegance 2.0 L TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 32.000,00 Euro
Laufleistung: 105.630 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 20.499,65 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 2.020,29 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Kosten für eine Rückfahrkamera sowie Inspektions- und Servicekosten wurden allesamt anerkannt. Jedoch wird dem Kläger kein Anspruch auf den Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten zugesprochen.
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19 O 58/18 | Landgericht Bielefeld | 16. November 2018
VW Tiguan Sport & Style
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 27.300,00 Euro
Laufleistung: 51.939 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 21.628,26 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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2 O 76/18 | Landgericht Bückeburg | 09. November 2018
VW Touran 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 19.680,00 Euro
Laufleistung: 0 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht entschied gegen die Klage, trotzdem hat es im Anschluß einen Vergleich gegeben.
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9 O 180/18 | Landgericht Bielefeld | 08. November 2018
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
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4 O 281/17 | Landgericht Detmold | 08. November 2018
VW Touran Cross 2.0
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 32.330,00 Euro
Laufleistung: 0 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
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6 O 378/18 | Landgericht Bielefeld | 02. November 2018
VW Tiguan 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 35.890,00 Euro
Laufleistung: 69.796 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 26.670,63 Euro
Der Kläger schloss eine
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Das Gericht hat dem Kläger einen Anspruch auf Ersatz der für die Finanzierung des Kaufs entstandenen Kosten in Höhe von 909,88 € anerkannt. Dabei wurden jedoch die Kosten des "Kreditschutzbriefes Plus" nicht erstattet. Reparaturkosten wurden auch nicht anerkannt.
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3 O 261/18 | Landgericht Paderborn | 02. November 2018
VW Touran Trendline 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 20.200,00 Euro
Laufleistung: 0 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
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9 O 8/18 | Landgericht Bielefeld | 02. November 2018
VW Passat Variant Diesel
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 19.200,00 Euro
Laufleistung: 103.536 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 16.387,58 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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5 O 37/18 | Landgericht Bielefeld | 31. Oktober 2018
Audi Audi Q 3 2.0 TDI quattro S tronic
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Audi AG, Volkswagen AG
Kaufpreis: 37.000,75 Euro
Laufleistung: 92.739 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 23.275,10 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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9 O 373/17 | Landgericht Bielefeld | 30. Oktober 2018
VW Touran Comfortline 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 29.500,00 Euro
Laufleistung: 72.243 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 20.975,33 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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3 O 246/17 | Landgericht Bielefeld | 08. Oktober 2018
Skoda Skoda Octavia RS 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Skoda Auto Deutschland GmbH , Volkswagen AG
Kaufpreis: 13.600,00 Euro
Laufleistung: 194.620 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 9.214,27 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozent seit Kauf wurden zugesprochen.
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2 O 227/18 | Landgericht Paderborn | 21. September 2018
Skoda Yeti Outdoor 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 32.801,03 Euro
Laufleistung: 86.467 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 7.752,02 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 691,96 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Obwohl VW nicht direkte Vertragspartnerin des Klägers ist, kann letzerer trotzdem Ansprüche gegen VW geltend machen.
Der Kläger wurde von künftigen Finanzierungsraten, einschließlich der Schlussrate, freigestellt.
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3 O 407/17 | Landgericht Ellwangen | 07. September 2018
VW Caddy Maxi Trendline 1.6 TDI Blue Motion
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 26.400,00 Euro
Laufleistung: 100.701 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 16.112,39 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozent seit Kauf wurden zugesprochen.
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9 O 376/17 | Landgericht Bielefeld | 06. September 2018
VW Golf Trendline 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2009
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 19.166,47 Euro
Laufleistung: 113.882 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 10.612,90 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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1 O 167/17 | Landgericht Detmold | 24. August 2018
Skoda Superb II Combi 2.0 TDI Elegance
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 29.500,00 Euro
Laufleistung: 95.000 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Es liegt nach Ansicht des Gerichts keine sittenwidrige Schädigung vor.
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3 O 244/17 | Landgericht Bielefeld | 24. August 2018
VW Touran Comfortline 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 31.350,00 Euro
Laufleistung: 113.632 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 17.564,20 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 350 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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19 O 199/17 | Landgericht Hannover | 30. Juli 2018
VW Golf Cabrio 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2011
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 21.000,00 Euro
Laufleistung: 55.600 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Fahrzeug wurde zwischenzeitlich weiterverkauft.
Der Kläger hat nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend dargelegt, dass sein Fahrzeug in einem negativ vom Sollzustand abweichenden Zustand gewesen wäre.
Eine sittenwidrige Schädigung ist dem Gericht ebenfalls nicht ersichtlich.
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9 O 305/17 | Landgericht Bielefeld | 19. Juli 2018
VW Golf VI 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 15.935,00 Euro
Laufleistung: 88.912 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 12.066,90 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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21 O 405/17 | Landgericht Dortmund | 29. Juni 2018
VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2012
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 29.447,00 Euro
Laufleistung: 65.400 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 23.438,06 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 KM aus.
Reparaturkosten in Höhe von 459,90 Euro wurden annerkannt und müssen vom Hersteller zurück erstattet werden.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
Dem Kläger wurden neben Reparaturkosten noch Kreditkosten i.H.v. 1.234,50 € zugesprochen.
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4 O 62/18 | Landgericht Paderborn | 22. Juni 2018
VW Tiguan Sport & Style 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2013
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 23.900,00 Euro
Laufleistung: 89.570 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 17.327,50 Euro
Der Hersteller wurde verurteilt das Fahrzeug zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Eine Nutzungsentschädigung zu Gunsten des Herstellers wurde angerechnet.
Das Gericht geht von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 KM aus.
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent seit Klageerhebung wurden zugesprochen.
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1 O 108/17 | Landgericht Bückeburg | 21. Juni 2018
VW Golf Variant 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2010
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 10.875,00 Euro
Laufleistung: 150.338 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
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4 O 432/17 | Landgericht Paderborn | 01. Juni 2018
Skoda Skoda Superb Combi 2.0 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2015
Beklagt: Volkswagen AG, Skoda Auto Deutschland GmbH
Kaufpreis: 30.990,00 Euro
Laufleistung: 54.300 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
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11 O 2631/17 | Landgericht Braunschweig | 27. April 2018
VW Touran CUP 1.6 TDI
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 25.978,68 Euro
Laufleistung: 44.500 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
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4 O 288/17 | Landgericht Paderborn | 31. Januar 2018
Audi Q 3 2.0 TDI quattro
Erstzulassung im Jahr: 2014
Beklagt: Volkswagen AG
Kaufpreis: 45.595,00 Euro
Laufleistung: 52.082 KM
Vor Gericht erzieltes Ergebnis: 0,00 Euro
Das Gericht erachtet das Fahrzeug als nicht (mehr) mangelhaft.
Ebenfalls erkennt das Gericht keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung.
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